Hunde-Haftpflichtversicherung

Hundehalter-Haftpflichtversicherung

Jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer hat für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung, denn bei Schäden durch den Hund ist der Tierhalter verantwortlich. In einigen Bundesländern ist die Hundehalter-Haftpflichtversicherung bereits Pflicht. Aber auch im Rest Deutschlands schützt sie Sie vor hohen Schadenersatzforderungen.

Haftung des Tierhalters gem. § 833 BGB Satz 1:

 „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“

Folgende Leistungen sollten in keiner Hundehaftpflicht fehlen:

  • Führen ohne Leine
  • Hüten durch dritte Personen
  • Teilnahme an Hundeschauen, Turnieren, Veranstaltungen
  • Agility, Turnierhundesport, Hundeschule
  • Auslandsaufenthalte
  • Mietsachschäden
  • Forderungsausfallschutz

Man sollte es nicht für möglich halten, aber es gibt tatsächlich noch Versicherer, bei denen diese Leistungen ausgeschlossen sind. Von mir erhalten Sie grundsätzlich nur Produkte, die derartige Leistungsausschlüsse nicht kennen.

Es gibt Nachlässe für Mehrhundehalter und für die Vereinbarung eines Selbstbehaltes.

Sie brauchen mehr Informationen? Fragen Sie mich!

Man kann auch ohne Hund leben, aber es lohnt sich nicht.

Heinz Rühmann
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