Rechtsschutz-Versicherung

Rechtsschutz-Versicherung

Recht zu haben und vor Gericht Recht zu bekommen, sind zwei verschiedene Dinge. Glücklich schätzen kann sich dann derjenige, der rechtzeitig eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat. Die Rechtsschutzversicherung ist eine Versicherung, die den Versicherten vor den finanziellen Folgen eines Rechtsverfahrens schützt. Hierbei werden sowohl die Kosten für den Anwalt und  die Gerichtskosten, sogar eventuelle Zeugenkosten übernommen. Sofern der Versicherungsnehmer die Kosten des Gegners tragen muss, werden auch diese von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

Es gibt verschiedene Bereiche in der Rechtsschutzversicherung, die teilweise einzeln, teilweise aber auch nur als Paket abgeschlossen werden. Einzelne Bereiche sind z. B.

  • Familien- oder Privat-Rechtsschutz
  • Berufs-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wohnungseigentümer-Rechtsschutz
  • Miet-Rechtsschutz
  • Vermieter-Rechtsschutz

Bei Rechtsschutzversicherungen gelten sogenannte Wartezeiten. Dies ist der beitragspflichtige Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Beginn des Versicherungsschutzes. Die Wartezeit beträgt in der Regel 3 Monate. Die Versicherungsunternehmen wollen durch die Wartezeit ausschließen, dass die Rechtsschutzversicherung erst abgeschlossen wird, wenn der Schadenfall bereits eingetreten ist.

Um Beiträge zu sparen, empfiehlt sich der Abschluss einer Versicherung mit Selbstbeteiligung. Achtung! Manche Versicherer erheben die Selbstbeteiligung gleich mehrfach: wenn es beispielsweise nach einem Verkehrsunfall zu Auseinandersetzungen mit dem Unfallgegner, dem Krankenhaus und der Bußgeldstelle kommt, wird die Selbstbeteiligung gleich drei Mal fällig.

Es gibt auch Tarife mit fallender Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung fällt dann Jahr für Jahr, wenn kein Rechtsschutzfall eingetreten ist.

Es gibt Sondertarife für Singles, für Senioren, für „Junge Leute“, für Angehörige des öffentlichen Dienstes u. a.

Stand: Oktober 2017

Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

Verfasser unbekannt
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