Goldhamster-Haftpflichtversicherung
Goldhamster-Haftpflichtversicherung
Jeder verantwortungsvolle Goldhamsterbesitzer hat für sein Tier eine Haftpflichtversicherung, denn bei Schäden durch den Goldhamster ist der Tierhalter verantwortlich:
Haftung des Tierhalters gem. § 833 BGB Satz 1:
„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.“
Die Haftpflichtversicherung für den Goldhamster ist grundsätzlich beitragsfrei in der Privat-Haftpflichtversicherung eingeschlossen. Das gleiche gilt übrigens auch für Wellensittiche, Kanarienvögel, Katzen, Meerschweinchen, Papageien u.a.
Kaninchen, Tauben, Geflügel, Bienen, Ziegen, Schafe und Schweine sind ebenfalls beitragsfrei in der Privat-Haftpflichtversicherung mitversichert, wenn sie nicht gewerblich gehalten werden. In diesem Fall wäre eine Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung erforderlich.
Du musst nur die Laufrichtung ändern, sagte die Katz’ zur Maus und fraß sie.