Privat-Haftpflichtversicherung

Privat-Haftpflichtversicherung

Wer einen anderen schuldhaft verletzt oder dessen Eigentum beschädigt, haftet dafür laut BGB § 823 in unbegrenzter Höhe.

Kleinigkeiten wie Zigarettenlöcher in Tischdecken, zertretene Brillen oder gesprungene gemietete Waschbecken lassen sich leicht ersetzen. Wenn aber ein Inlineskater mit voller Wucht einen Fußgänger umfährt, der dadurch womöglich berufsunfähig wird oder ein Tennisspieler seinen Schläger versehentlich einem anderen an den Kopf haut, der dadurch erblindet, ist es mit ein paar Euros nicht getan.

Die Privat-Haftpflichtversicherung befreit von der Sorge um die finanziellen Folgen. Sie ist m. E. die wichtigste Versicherung überhaupt und sollte daher in keinem Haushalt fehlen. Damit aus einem Schaden keine finanzielle Katastrophe wird, rate ich Ihnen dringend zu Deckungssummen von mindestens € 10.000.000,-- pauschal für Personen- und Sachschäden. Ebenso sollte weder eine Ausfalldeckung (wenn der Schadenverursacher keine Haftpflichtversicherung hat) noch eine Deliktunfähigkeitsklausel (für Kinder unter sieben Jahren) fehlen.

Zur Wahl des optimalen Versicherungsschutzes gehört immer ein Preis-/Leistungsvergleich. Was nützt eine superbillige Versicherung, die Sie im Schadenfall im Stich lässt? Es gibt spezielle Tarife, bei denen vermietete Wohnungen, Öltank, Betankungsschäden etc. mitversichert sind sowie Sonderprämien z. B. für Senioren, Alleinerziehende etc.

Fragen Sie mich!

Früher hatten die Menschen Angst vor der Zukunft. Heute muss die Zukunft Angst vor den Menschen haben.

Werner Mitsch, dt. Aphoristiker, *1936
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