Bauherren-Haftpflichtversicherung

Bauherren-Haftpflichtversicherung

Bereits vom ersten Spatenstich an haftet der Bauherr für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Bauprojekt anderen Personen zugefügt werden. Wird ein Passant von umstürzenden Teilen verletzt, das Nachbarhaus beschädigt oder ein Kind fällt wegen mangelnder Absicherung in die Baugrube, benötigt der Bauherr eine Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche aufgrund der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten (z. B. schlechte Beschilderung, schlechte Beleuchtung) bei der Durchführung eigener Bauvorhaben. Der Bauherr hat seine Baustelle ordnungsgemäß abzusichern, sodass sich niemand dort verletzen kann.

Wer hohe Türme bauen will, muss lange am Fundament verweilen.

Josef Anton Bruckner
logo-ovg-weinheim.png