Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung (Öltankversicherung)

Der Eigentümer eines Mehrfamilienhauses oder eines vermieteten Einfamilienhauses kann für Schäden, die von seinem Grund und Boden ausgehen, haftbar gemacht werden. Der Eigentümer ist per Gesetz dazu verpflichtet, bestimmte Vorkehrungen zu treffen, um Passanten und Benutzer seines Grundstückes (z. B. Briefträger oder Besucher) vor Schaden zu bewahren. Diese sind z. B.

  • Bauliche Instandhaltung
  • Beleuchtung
  • Reinigung
  • Streuen der Gehwege bei Schnee- und Eisglätte
  • Schneeräumen auf Bürgersteigen

Kommt auf Ihrem Grundstück jemand zu Schaden, haften Sie, wie bei allen Haftpflichtschäden, laut BGB § 823 in unbegrenzter Höhe.

Die Haftpflichtversicherung für Ihr selbstgenutztes Einfamilienhaus ist in Ihrer Privat-Haftpflichtversicherung beitragsfrei eingeschlossen.

„Wenn zum Haus ein Öltank gehört, sollte dieser ebenso in einer Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung versichert werden. Die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung schützt den Besitzer eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen vor den finanziellen Folgen, falls er auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen als Inhaber eines Heizöltanks oder einer anderen Anlage mit wassergefährdenden Stoffen aus Schäden an Gewässern auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.“ Quelle: Wikipedia

Der Blitz schlägt angeblich nie zweimal an derselben Stelle ein – es sei denn,man hat vergessen, seine Versicherung zu verlängern.

Verfasser: unbekannt
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